Allgemeine Geschäftsbedingungen

Julia Eckelt | kom.pott kommunikation  

Stand: September 2010

 

AGB zum Download

 

1       Allgemeines / Geltungsbereich

 

1.1

Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Vertragsgrundlage ist das von uns und dem Kunden unterschriebene Kostenangebot, welches im Folgenden als Vereinbarung bezeichnet wird. Für diese Vereinbarung gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen sowie sonstige Regelungen, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen sind, finden nur Anwendung, wenn wir ausdrücklich schriftlich zustimmen oder eine abweichende Regelung in Form eines Rahmenvertrages vorliegt.

1.2

Gegenstand der Vereinbarung ist die beschriebene Leistung. Wir verpflichten uns, die Vereinbarung mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen.

 

2       Präsentationen

 

Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Agentur sowie deren Vorstellung erfolgt gegen Zahlung eines gesonderten Präsentationshonorars.

 

3       Vergütung/Kosten

 

3.1

Maßgebend sind die in der Vereinbarung genannten Beträge. Hierbei handelt es sich um Erfahrungs- und Richtwerte. Die Abrechnung unserer Leistung erfolgt gegen Nachweis des tatsächlichen Zeitaufwands zu den aktuellen Stundensätzen. Eine Überschreitung der in der Vereinbarung aufgeführten Gesamtsumme bis zu 10 % gilt als genehmigt und bedarf keiner weiteren Abstimmung. Darüber hinaus gehende Änderungen des Kostenumfangs bedingen eine Nachkalkulation. Eine Verschiebung innerhalb der kalkulierten Einzelpositionen ist zulässig, sofern die Gesamtsumme der Vereinbarung nicht überschritten wird.

3.2

In der Vereinbarung kann eine Abrechnung auf Pauschalbasis festgelegt werden.

3.3

Die Erstattung sonstiger Aufwendungen, die zum Zwecke der Ausführung der Vereinbarung entstehen oder sich als notwendige Folge der Ausführung ergeben, bleibt hiervon unberührt.

3.4

Die für die Umsetzung dieser Vereinbarung anfallenden Materialkosten und sonstige Aufwendungen (Porto etc.) werden mit einer Pauschale abgerechnet, die sich nach dem Auftragswert richtet. Reise- und Unterbringungskosten werden gesondert nach Aufwand abgerechnet und sind nicht in der Pauschale enthalten.

3.5

Eine einmalige Korrektur der vorgelegten Arbeiten ist im Preis inbegriffen. Weitere Korrekturen bzw. Veränderungen auf Kundenwunsch werden nach Aufwand zu den Honorarsätzen der Agentur berechnet.

3.6

Die von kom.pott kommunikation im Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Honorare und Auslagen verstehen sich als Nettobeträge. Sie sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so kann die Agentur die Vergütung entsprechend den abgenommenen Teilen in Rechnung stellen. Ggf. unterliegen die Nettobeträge der lokalen Umsatzsteuer und sonstigen Steuern. Soweit gesetzlich geschuldet, wird kom.pott kommunikation diese Steuern zuzüglich zu den vereinbarten Nettobeträgen in Rechnung stellen. Die laut Gesetz anfallenden Abgaben zur Künstlersozialabgabe sind in den Vereinbarungen bereits enthalten und werden auf Wunsch gesondert ausgewiesen.

3.7

kom.pott kommunikation ist zu Zwecken der Projekt-/ Auftragserfüllung und im Rahmen des kalkulierten Budgets berechtigt, aber nicht verpflichtet, Leistungen und/oder Güter von Dritten im Namen und auf Rechnung des Kunden einzukaufen. Aufträge an Dritte erteilt die Agentur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung oder im fremden Namen auf fremde Rechnung oder im eigenen Namen auf fremde Rechnung. Für die Auswahl, Beauftragung und Qualitätskontrolle der Fremdleistungen etc. wird ein Handling in Höhe von
15% der Gesamtsumme der Fremdkosten bestimmt.

 

4       Zahlungsbedingungen

 

4.1

Die in der Rechnung genannten Preise, Vergütungen, Kosten und Auslagen sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen fällig. Auch ohne Mahnung gerät der Kunde 30 Tage nach Rechnungserhalt in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als Verzugsschaden zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.2

Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

4.3

Die Agentur ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und in vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Vorausrechnungen zu stellen, die bis zu 30% des Auftragswertes ausmachen können. Sollte es durch Verschulden des Auftraggebers zu erhebliche Zeitverzögerungen kommen, so ist die Agentur berechtigt, Zwischenrechnungen über bereits erbrachte Leistungen zu stellen oder ggf. eine angemessene Erhöhung der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4.4

Werden die Entwürfe und Leistungen der Agentur vom Kunden erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Die Bestimmung der angemessenen Vergütung obliegt der Agentur. Die vertragliche Vergütung gemäß den vorstehenden Ziffern ist auch dann vom Kunden zu zahlen, wenn er die Entwürfe und Leistungen der Agentur in veränderter Form benutzen will.

4.5

Sofern nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften auf einzelne Leistungen oder Teile davon nach diesem Vertrag ausnahmsweise Werkvertragsrecht anwendbar ist, kann die Agentur monatliche Abschlagszahlungen gemäß den Zahlungsvereinbarungen verlangen, ohne Rücksicht darauf, ob in sich abgeschlossene Teile des Werkes erstellt wurden. Die Fälligkeit dieser Abschlagsrechnungen bestimmt sich nach den allgemeinen Fälligkeitsvereinbarungen. Das Werk gilt mit Ingebrauchnahme als abgenommen, im Übrigen spätestens 10 Tage nach Zugang der betreffenden Rechnung.

 

5       Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten

 

5.1

Der Kunde hat sämtliche für die Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und uns zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere für termingebundene Projekte, bei denen zur Einhaltung bestimmter Fristen die Mitwirkung des Kunden unerlässlich ist. Der Kunde sorgt dafür, dass uns alle für die Durchführung der Vereinbarung notwendigen Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung vorgelegt werden, und wir von allen Vorgängen unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden, die für die Ausführung der Vereinbarung von Bedeutung sein können.

5.2

Wir sind berechtigt, die Vereinbarung nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung zu kündigen, wenn der Kunde mit seiner Mitwirkungshandlung oder der Annahme der angebotenen Leistung in Verzug kommt. Unberührt hiervon bleibt der Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen und Schäden.

 

6       Protokoll/Besprechungsbericht

 

Sollte von einer Besprechung ein Protokoll oder Besprechungsbericht angefertigt werden, so gilt dessen Inhalt für uns als verbindliche Arbeitsgrundlage. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm der Agentur benannten Ansprechpartner insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstige Abstimmungsvorgänge zeichnungsberechtigt sind. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen der Agentur vom Auftraggeber rechtzeitig vor jeder Maßnahme schriftlich mitgeteilt werden.

 

7       Haftung

 

7.1

Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen.

7.2

Gewährleistungsansprüche seitens des Kunden gegen uns verjähren innerhalb von einem Jahr, bei werkvertraglichen Leistungen läuft diese Frist ab Abnahme, bei dienstvertraglichen Leistungen ab ihrer Entstehung.

7.3

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Agentur auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Agentur. Gegenüber Unternehmern haftet die Agentur bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

7.4

Die Haftungsbegrenzung gemäß vorstehender Ziff. 7.3 gilt auch für Schäden, die von Herstellern und Lieferanten von Werbemitteln oder von sonstigen für die Agentur tätigen Personen verursacht wurden, sofern die Agentur sie zur Durchführung des Kundenauftrages eingeschaltet hat.

7.5

Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts ist nicht Aufgabe der Agentur. Mangels einer schriftlichen anders lautenden Vereinbarung haftet die Agentur deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Gleiches gilt für eine Haftung für Fehler, die aus vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen herrühren. Ist die Übernahme der Haftung durch die Agentur vereinbart, richtet sich die Haftung der Agentur nach Ziffer 8.1 und 8.2.

7.6

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen einer Pflichtverletzung verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung des Werks/Erbringung der Dienstleistung, sofern der Agentur keine Arglist vorzuwerfen ist.

7.7

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

7.8

Wird die Agentur von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Agentur von der Haftung frei, sofern die Inanspruchnahme nicht auf einer Pflichtverletzung der Agentur beruht, für die diese nach dem Vertragsinhalt haftet.

7.9

Der Versand von Unterlagen (auch Rücksendung von Bildern an den Auftraggeber etc.) erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von der Agentur erfolgt. Die Agentur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu versichern.

7.10

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung trägt der Kunde, sofern er die Entwürfe und Leistungen der Agentur freigegeben hat oder die Werbemittel der Agentur nutzt. Dies gilt insbesondere für den Fall des Verstoßes der Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes einschließlich des Urheberrechts. Sofern die Agentur rechtliche Bedenken gegen die vorgeschlagenen Werbemaßnahmen hegt, ist sie verpflichtet, den Kunden auf seine Bedenken hinzuweisen. Eine rechtliche Beratungspflicht der Agentur besteht jedoch nicht.

7.11

In keinem Fall haftet die Agentur für die Richtigkeit der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen und Leistungen des Kunden oder die Verwendung des vom Kunden gestellten Materials.

7.12

Die Agentur haftet auch nicht für die urhe-ber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutzfähigkeit der dem Kunden zur Verfügung gestellten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe oder sonstigen Leistungen.

 

8       Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum

 

8.1

Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie z.B. Entwürfen und Konzeptionen sowie den sonstigen Arbeitsergebnissen der Agentur, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei der Agentur, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.

8.2

Bei Veröffentlichungen/Vervielfältigungen wird die Agentur in üblicher Form als Urheber genannt. Bei Veröffentlichungen, die von der Agentur vorgenommen werden, ist diese berechtigt, eine Urheberbenennung von Fremdleistern zu unterlassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, entsprechende Vereinbarungen mit den von ihm beauftragten Fremdleister zu treffen.

8.3

Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über.

8.4

Die Agentur überträgt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung aller offenen Rechnungen der Agentur aus der Geschäftsbeziehung die für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der vertraglich gewährten Leistungen. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Nachahmung, Vervielfältigung, Vermietung, Weiterlizensierung oder sonstige Verwertung ist nicht gestattet. Soweit die Agentur im Einzelfall dem Kunden ein ausschließliches Nutzungsrecht an seinen Leistungen eingeräumt haben sollte, räumt der Kunde der Agentur ein einfaches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung seiner Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen von Eigenwerbung ein.

8.5

Eine Bearbeitung und/oder Veränderung der von der Agentur gestalteten Werbemittel ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung zulässig. Eine Weitergabe der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde. Eine Nutzung der Daten ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig.

8.6

Die Agentur steht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns dafür ein, dass ihre Leistungen, welche der Kunde im Rahmen dieses Vertrages erhält, mit Ausnahme des vom Kunden gestellten Materials nicht mit Urheber- oder Leistungsschutzrechten Dritter belastet sind und, soweit Rechte Dritter wegen Beauftragung von Fremdleistungen nicht vermeidbar sein sollten, der Kunde jedenfalls dieselbe Rechtsposition erhält, wie sie vorstehend in Ziffer 8.4 umrissen ist. Sollte in besonderen Fällen diese Freistellung nicht möglich sein, ist der Kunde hiervon rechtzeitig vor Durchführung der betroffenen Werbemaßnahme in Kenntnis zu setzen.

8.7

Die vorstehende Rechtsübertragung bzw. Gewährleistung ist mit den sonstigen Vergütungen an die Agentur gemäß Ziffer 3 abgegolten.

 

9       Geheimhaltung, Rückgabe von Unterlagen, Referenzen

 

9.1

Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen und Geschäftsvorgänge der jeweils anderen Partei und der mit ihr verbundenen oder in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmen auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus geheim zu halten.

9.2

Sämtliche Unterlagen, die im Eigentum der jeweils anderen Partei stehen, sind nach Vertragsbeendigung unverzüglich zurückzugeben.

9.3

Die Agentur darf den Namen des Kunden im Rahmen von Eigenwerbung als Referenz nennen, sofern er dem nicht ausdrücklich schriftlich während der Durchführung des Vertrages widersprochen hat.

 

10     Schlussklauseln

 

10.1

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

10.2

Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen der Parteien einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden ist Dresden. Gerichtsstand ist Dresden, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.3

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.4

Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren wirtschaftlich am nächsten kommt. Im Falle einer Vertragslücke verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die den Interessen beider Parteien unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen am besten entspricht.